Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da das Fußballcamp auf einen festgelegten Zeitraum beschränkt ist, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die Anmeldung individuelle Planungen und Vorbereitungen erfordert, die speziell auf den/die Teilnehmer:in abgestimmt sind.